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Aktualisierung des eAU-Verfahrens ab 2027

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Jahren fester Bestandteil der Datenaustauschverfahren in der Sozialversicherung. Zum 1. Januar 2027 tritt eine neue Fassung der Gemeinsamen Grundsätze zur eAU in Kraft, die das Verfahren erneut an aktuelle Anforderungen anpasst.