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Künstlersozialabgabe steigt 2027 auf 5,0 Prozent

Künstlersozialabgabe steigt 2027 auf 5,0 Prozent

Ab dem 1. Januar 2027 soll die Künstlersozialabgabe wieder 5,0 Prozent betragen. Betroffene Unternehmen müssen damit nach der vorübergehenden Absenkung auf 4,9 Prozent im Jahr 2026 erneut den bisherigen Abgabesatz entrichten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 vorgelegt. Danach soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung zum Jahresbeginn 2027 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent steigen. Damit würde wieder das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 gelten. Der Entwurf muss das weitere Verordnungsverfahren noch durchlaufen.

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Wer ihre Leistungen in Anspruch nimmt, muss an einem gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilnehmen.

Unverändert gilt seit dem 1. Januar 2026 für viele Unternehmen eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Erst wenn die Entgelte diese Grenze überschreiten, entsteht grundsätzlich eine Abgabepflicht. Typische Verwerter von künstlerischen oder publizistischen Werken oder Leistungen, wie z. B. Verlage, Theater oder Museen, sind von der Bagatellgrenze ausgenommen und für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.

Praxistipp:

Mehr Informationen zur Künstlersozialabgabe bietet die Künstlersozialkasse.

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